Mitgliedschaft

Gute Gründe

Wir freuen uns, dass Sie sich für unseren Verein und damit für die Städtepartnerschaft zwischen Mainz uns Odessa interessieren.
Vielleicht wollen Sie ja auch Mitglied in unserem Verein werden.
Das wäre eine gute Idee.
Weshalb?
Weil es ein Zeichen der Solidarität mit einer Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern ist, die seit vielen Monaten von russischen Raketen und Drohnen angegriffen und terrorisiert werden, die Nacht für Nacht und auch während des Tages ihren Schlaf oder ihre Arbeit unterbrechen müssen, weil es wieder einmal Luftalarm gibt.
Weil es ein Akt der Ermutigung und Unterstützung für jene ist, deren Identität und Kultur durch die russischen Angriffe zerstört werden sollen.
Weil es ein kleiner Beitrag zum Wiederaufbau der zerstörten Stadthäuser, Museen, Kirchen und Kindergärten ist.
Weil es ein Schritt ist, mit dem man sich auf die richtige Seite stellt.
Weil es ein kleines Signal an Putin ist, dass die Ukraine im Allgemeinen und Odessa im Besonderen nicht allein stehen, sondern Teil der europäischen Familie sind.

Wie werde ich Mitglied?

Ganz einfach: Wir haben einen Aufnahmeantrag vorbereitet. Sie können ihn als PDF Datei herunterladen, ausdrucken, vollständig ausfüllen, unterschreiben und ihn per Post an Partnerschaftsverein Mainz – Odessa e.V., An der Ochsenwiese 6, 55124 Mainz senden oder per Email an vorstand@mainz-odessa.de.
Sie können den Aufnahmeantrag aber auch online im Formular auf dieser Seite ausfüllen und an unsere Webadresse schicken.

Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Er wird den Antrag ablehnen, wenn ersichtlich ist, dass sich der Antragsteller nicht mit den Zielen des Vereins identifiziert.

Die Mitgliedschaft beginnt, sobald dem Antragsteller die positive Entscheidung des Vorstands zugegangen ist.

Weitere Einzelheiten der Mitgliedschaft sowie die Bedingungen für einen Austritt oder Ausschluss aus dem Verein sind in § 4 der Vereinssatzung geregelt.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Im Antragsformular sind die verschiedenen Mitgliedsbeiträge genannt. Grundsätzlich beträgt der Jahresbeitrag 60 €, bei juristischen Personen sind es 300 €. Ermäßigungen und Zahlungsmodalitäten sind im übrigen in der Beitrags- und Kassenordnung geregelt.

Welche Rechte haben Vereinsmitglieder?

Vereinsmitglieder sind berechtigt, in Abstimmung mit dem Vorstand an der Verwirklichung des Vereinszweck mitzuwirken. Angesichts der Komplexität unseres Vereinszwecks besteht ein nachdrückliches Interesse des Vorstands, dass von diesem Recht möglichst häufig und nachdrücklich Gebrauch gemacht wird. Dafür gibt es viele Möglichkeiten, etwa bei der
Durchführung einzelner Projekte oder Veranstaltungen.
Daneben gibt es die Rechte, die jedem Mitglied in den Mitgliederversammlungen zustehen.

Mitgliedschaftsantrag Privatpersonen

Ich bin damit einverstanden, widerruflich meinen Jahresbeitrag von meinem Konto abbuchen zu lassen.

Was ist eine Mitgliederversammlung?

Nach § 8 der Vereinssatzung müssen alle Mitglieder des Vereins mindestens einmal im Jahr zu einer Versammlung eingeladen werden. Diese Versammlung ist das höchste Organ des Vereins.
Grundsätzliche Entscheidungen müssen von ihm getroffen werden, etwa die Wahl und die Entlastung des Vorstandes, die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, die Beschlußfassung über die Arbeit des Vereins und die Auflösung des Vereins.
Daraus lässt sich ableiten, welche Rechte die Vereinsmitglieder in diesen Versammlungen haben. Sie haben ein Teilnahme-, ein Rede- und ein Stimmrecht. Des Weiteren haben sie ein Auskunfts- und Informationsrecht. Dieses Recht haben die Vereinsmitglieder während, aber auch außerhalb der Mitgliederversammlung. Dann müssen sie aber ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Mitgliederwerbung

Auf Dauer steht und fällt ein Verein mit der Zahl seiner Mitglieder und ihrer Bereitschaft, sich für die Ziele des Vereins einzusetzen. Das stellt einen Verein, der sich – wie der Partnerschaftsverein – erst in der Aufbauphase befindet, vor besondere Herausforderungen. Denn bevor man mit Erfolg Mitglieder werben kann, muß man den Verein bekannt machen. Die Grundlage für jede Mitgliederwerbung ist deshalb eine gute Öffentlichkeitsarbeit.
Ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit sind öffentliche Veranstaltungen. Auf sie wird sich der Partnerschaftsverein deshalb in den kommenden Monaten auch konzentrieren.