Wir über uns
W i r – das ist der „Verein zur Anbahnung und Förderung der Städtepartnerschaft zwischen Mainz und Odessa“. Die Kurzbezeichnung lautet „Städtepartnerschaftsverein Mainz – Odessa“. Gegründet wurde der Verein im Dezember 2023 und im Vereinsregister eingetragen im April 2024.
Gemäß § 3 unserer Satzung besteht der Vereinszweck darin, die Städtepartnerschaft zwischen Mainz und Odessa auf den Weg zu bringen, bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vereinen und Einrichtungen der Stadt für eine Städtepartnerschaft zu werben. Sobald die Städtepartnerschaft besteht, wird er diese fördern und dazu beitragen, die Beziehungen der beiden Städte zueinander zu vertiefen und zu festigen.
W i r – das ist der Vereinsvorstand, der zur Zeit aus aus acht Mitgliedern besteht.

Peter Willisch
Vorsitzender
Jurist und langjähriger Vorsitzender von Investmentfondgesellschaften, Gründungsgesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzender Alliance 4 Europe

Lukas Augustin
stellvertretender Vorsitzender
Jurist und Präsident der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft für Wirtschaft und Wissenschaft

Ursula Groden-Kranich
Schatzmeisterin
Mitglied des Rats der Stadt Mainz und ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestags

Friedrich Roeingh
Schriftführer
Ehemaliger Chefredakteur der Allgemeinen Zeitung Mainz

Maryana Boyko-Kempski
Beisitzerin
Zahnärztin, Vorsitzende des Ukrainischen Vereins Mainz e.V.

Irina Starostina
Beisitzerin
Soloballettänzerin an der Staatsoper Kyjiw und am Staatstheater Mainz und seit 2006 Direktorin und Inhaberin der Ballettschule „Star Ballet“ in Mainz

Eva Huf
Beisitzerin
Kommunikationsdesignerin, Leitung der Verwaltung HUF Mainz, Vorstand Oranta-helps e.V.

Edgar Wagner
Beisitzer
Jurist, Ministerialdirigent a.D.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D.
Der Vorstand tagt mindestens einmal im Monat. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich, es sei denn, er beschließt die Öffentlichkeit.
W i r – das sind die Mitglieder des Vereins. Je größer ihre Zahl ist, desto mehr können wir die Partnerschaft mit Leben füllen. Grundsätzlich kann jede volljährige natürliche Person und jede juristische Person Vereinsmitglied werden. Näheres regelt die Satzung des Vereins.
Wir – das sind auch unsere Grundwerte. Daher haben wir in unserer Vereinssatzung geregelt, dass niemand Vereinsmitglied werden darf, der oder die einer Partei, Organisation, Gruppe oder Online-Community angehört, welches das Existenzrecht der Ukraine in ihren völkerrechtlich anerkannten Grenzen in Frage stellt oder den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine billigt.
Unterstützen Sie uns! Werden Sie Teil dieser Städtepartnerschaft!
Hier Mitglied werden.